Finanzielle Förderung für VMzM-Stadtteilinitiativen durch die Stiftung Magdalenenhospital
Die kommunale Stiftung Magdalenenhospital stellt finanzielle Zuwendungen bis zu einer Höhe 3.000,- € pro Stadtteilinitiative und Jahr bereit.
Neue VMzM-Stadtteilinitiativen
Die Aufnahme neuer Stadtteilinitiativen ist nicht an Fristen gebunden – eine Aufnahme in das Förderprogramm ist jederzeit möglich. Die Mittelgewährung umfasst in diesem Fall den Zeitraum von der Antragstellung bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Voraussetzung für die Antragstellung einer neuen Stadtteilinitiative ist eine nachgewiesenen Unfall- und Haftpflichtversicherung für die ehrenamtlich Tätigen.
Downloads für VMzM-Stadtteilinitiativen
Förderantrag Von Mensch zu Mensch
Verwendungsnachweis Von Mensch zu Mensch
Bereits geförderte VMzM-Stadtteilinitiativen
Schon in das Förderprogramm aufgenommene VMzM-Stadtteilinitiativen stellen ihren Förderantrag im Dezember eines jeden Jahres für das Folgejahr. Die Mittelgewährung erfolgt jeweils im Januar für das laufende Kalenderjahr. Voraussetzung für die Mittelgewährung ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises für den vorangegangenen Förderzeitraum und die Prüfung durch die Stiftung Magdalenenhospital.
Die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten, die auf der Grundlage des § 45 d SGB XI finanziert werden – zum Beispiel zur Betreuung demenzkranker Menschen –, können weder über die Stadtteilinitiativen noch über die Stiftung finanzielle Zuwendungen erhalten.
Sie haben Fragen, Ideen oder möchten sich engagieren?
Ihre Ansprechpartnerin
Sylvia Kortevoß
Projektkoordination „Leben im Alter“
0251 492-5972
kortevoss[at]stadt-muenster.de