Finanzielle Förderung
Die kommunale Stiftung Magdalenenhospital stellt finanzielle Zuwendungen in Höhe von bis zu 3.000 € pro Stadtteilinitiative und Jahr bereit.
- Die Antragstellung ist nicht an Fristen gebunden - eine Aufnahme in das Förderprogramm ist jederzeit möglich.
- Ein Verwendungsnachweis ist jeweils am Ende eines Förderjahres vorzulegen.
- Voraussetzung ist eine nachgewiesenen Unfall- und Haftpflichtversicherung für die ehrenamtlich Tätigen.
Die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten, die auf der Grundlage des § 45 d SGB XI finanziert werden - zum Beispiel zur Betreuung demenzkranker Menschen - können weder über die Stadtteilinitiativen noch über die Stiftung finanzielle Zuwendungen erhalten.